AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Allgemein
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Vereinbarungen die abweichen, sind nur wirksam, wenn diese schriftlich abgeschlossen und von uns schriftlich bestätigt werden. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(2) Angebote
Wir behalten uns vor für Planung, Entwurf und Angebotserstellung einen Unkostenbeitrag von mindestens 140 Euro netto zu verrechnen, wenn vor der üblichen Auftragsvergabe durch Überweisung der im Angebot definierten Anzahlungssumme keine mündliche oder anders geartete Zusage gemacht wurde oder der Auftrag wieder storniert wird. Im Auftrag des Kunden erstellte Planungen und Gestaltungsvorschläge sind entsprechend dem entstandenen Aufwand zu vergüten, falls nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Angebote haben grundsätzlich eine maximale Verbindlichkeitsdauer von 3 Monaten.
(3) Urheberschutz
Der Kunde verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrages überlassene Zeichnungen und Pläne unter Beachtung unserer Urheberrechte nicht für sich zu nutzen oder an Dritte weiter zu geben. Gegenstände, Möbel oder Bauausführungen die auf der Grundlage unserer Zeichnungen durch Dritte produziert werden, ohne unsere ausdrückliche Genehmigung, ziehen Schadensersatz- und Regreßforderungen nach sich.
(4) Preise
Sämtliche Preise gelten als Nettopreise, die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen und zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung an den gesetzlich geltenden Steuersatz angepasst. Verpackungungs- und Frachtkosten werden falls Auftragsspezifisch nötig als einzelne Posten aufgeführt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns vor Sonderleistungen und nicht vereinbarte Dienstleistungen, erheblicher Mehraufwand oder erhebliche zusätzliche Kosten die zusätzlich mit anfallen in Rechnung zu stellen.
(5) Zahlung
Mit Zustandekommen einer rechtskräftigen Geschäftsbeziehung, ist eine Anzahlung laut Angebot (wie dort angegeben) an die Fa. Schreiner Design Wibmer zu leisten, diese behält sich vor, erst mit der Produktion nach dem Erhalt der Anzahlung zu beginnen oder mit Abschlagszahlungen Leistungen auszuführen. Der Restbetrag ist, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, mit Beendigung und Rechnungsstellung des ausgeführten Auftrags, ohne Abzug (außer dort angegebenes Skonto) nach Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
(6) Zahlungsverzug
Bei Verzug von Zahlungen sind wir berechtigt, für den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den aktuellen Leitzins per angefangenen Monat zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche auf Nachweis bleibt vorbehalten. Daneben sind wir berechtigt, nach Eintritt des Verzuges für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von 20,00 EUR in Rechnung zu stellen.
(7) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung oder Lieferung an einen Dritten, eingeschlossen eine Pfändung der Ware, hat der Vertragspartner den Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen, sowie uns über Person und Anschrift des Dritten Mitteilung zu machen. Des Weiteren tritt er sämtliche, sich aus dem Weiterverkauf ergebende Ansprüche gegen den Dritten, an uns ab.
(8) Lieferung
Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich/schriftlich vereinbart wurden. Bei Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins kann ein Verzug erst nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 4 Wochen erfolgen. Von uns nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes unserer Lieferanten, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, sowie Lieferengpässe können einen Verzug nicht auslösen. Sie befreien uns für die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung und verlängern die Lieferzeit dem entsprechend. Eine Pflicht zu Ersatzbeschaffung besteht nicht. Bei Teillieferungen, sind entsprechend des Lieferumfanges Teilzahlungen auf den Bruttokaufpreis fällig.
(9) Montage
Soweit im Vertag eine Montagezusage getroffen wurde, enthält unsere Montage nur den Einbau der von uns gefertigten und bezogenen Teile. Sofern der Vertragspartner von uns Installationspläne erhalten hat und uns nicht mit der bauseitigen Ausführung beauftragt hat, ist dieser für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorinstallation selbst verantwortlich. Alle Zusatzarbeiten die aufgrund von bauseitig behindernden Umständen erbracht werden (z.B.: nicht ausgeräumte Nischen, fehlerhafte Wasser – oder Elektroinstallation), sind einschließlich eventueller zusätzlicher An – und Abfahrtskosten zusätzlich zu vergüten.
(10) Gefahrübergang
Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung der gekauften Ware (z.B.: Beschädigung, Verlust) geht mit Übergabe an den Vertragspartner über. Im Falle der Versendung der Ware an den Vertragspartner oder an einen von ihm benannten Bestimmungsort geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an die zur Versendung bestimmte Person oder Unternehmen (z.B.: Post, Paketdienst) über. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei ausdrücklichem Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners.
(11) Abnahmeverzug
Nimmt der Vertragspartner auf Grund von Umständen, die in seinem Bereich liegen, zum vertraglich vereinbarten Termin die Ware nicht ab oder verweigert ohne Rechtsgrundlage die Annahme, können wir – unsere Lieferfähigkeit vorausgesetzt – zu diesem Zeitpunkt Vertragserfüllung, d. h. Zahlung des bei Lieferung fälligen Betrages verlangen. Weiterhin haben wir Anspruch auf Erstattung sämtlicher zusätzlicher anfallenden Kosten die sich aus diesem Tatbestand ergeben, wie z.B.: Transport, oder Lagerkosten (möglicher Grund: Abwesenheit des Empfängers bei Anlieferung).
(12) Gewährleistung
Die Gewährleistung tritt ein bei Mängeln, die wir nach den § 459, 460 BGB zu vertreten haben und ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Erfolgt auf die Mängelrüge des Käufers nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung oder eine mängelfreie Nachlieferung, kann der Vertragspartner den Kaufpreis um den Mangel mindern. Die Zeitspanne für eine Ersatzlieferung kann im Einzelfall genauso lang sein wie die ursprüngliche Lieferzeit. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Montage schriftlich und detailliert anzuzeigen. Aus handelsüblichen Abweichungen vom Verkaufsmuster, besonders wenn es sich um Naturprodukte wie z.B. Holz handelt (Farbigkeit, Maserung) kann der Vertragspartner keine Ansprüche und Rechte herleiten.
(13) Haftung
Ansprüche des Vertragspartners, die über die in Ziffer 12 bestimmten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft i.s.d. § 463, 480 Abs. 2 BGB.
(14) Rücktritt
Bei Vorliegen oder Eintritt von sachlichen Gründen, z. B. Einstellung und Änderung der Produktion, Nichtlieferung der gekauften Waren durch den Hersteller, sind wir zum Rücktritt vom Vertag berechtigt. Gleiches gilt im Falle von unrichtigen Angaben des Vertragspartners über seine Kreditwürdigkeit. Ist der Rücktritt vom Vertragspartner zu vertreten, haben wir Anspruch auf Ausgleich in Höhe von mindestens 35 % des Kaufpreises, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.
(15) Haftungsausschluß bei Montagebeeinträchtigung durch den Kunden
Fa. Schreinerei Martin Wibmer schließt eine Mithilfe bei Montagearbeiten und ähnl. durch den jeweiligen Kunden prinzipiell aus. Sollte sich aus irgendwelchen Gründen, ob freiwillig oder unfreiwillig oder nach mündl. Absprache eine Situation ergeben, die eine aktive Beteiligung an genannten Tätigkeiten bedeutet, wird die Übernahme der Verantwortung und Haftung für den Kunden bei Mißerfolg am Auftrag oder Verletzungen körperlicher Art des Kunden kategorisch abgelehnt.
(16) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Klagen im Wechsel-, Scheck und Urkundenprozessen ist München.